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Allgemeine Geschäftsbedingungen
Der Theater-Plauen-Zwickau gemeinnützigen GmbH Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die erforderlichen Voraussetzungen für den Besuch von Veranstaltungen der THEATER PLAUEN-ZWICKAU gemeinnützigen GmbH. 1. Öffnungszeiten 1.1. Vorverkaufskassen Besucherservice Plauen Dienstag, Donnerstag, Freitag 10.00 – 18.00 Uhr Mittwoch 10.00 – 15.00 Uhr Samstag 9.00 – 12.00 Uhr Besucherservice Zwickau Dienstag, Donnerstag, Freitag 10.00 – 18.00 Uhr Mittwoch 10.00 – 15.00 Uhr Samstag 10.00 – 13.00 Uhr Sonntags, montags und an Feiertagen sind die Vorverkaufskassen geschlossen. Während der Spielpausen gelten besondere Schließzeiten. 1.2. Vorstellungskassen Die Vorstellungskassen öffnen in der Regel 1 Stunde vor Vorstellungsbeginn (Puppentheater Zwickau 30 Minuten vor Vorstellungsbeginn). An den Abendkassen erfolgt vorrangig ein Verkauf von Eintrittskarten für die entsprechende Abendvorstellung. Auf Vereinbarung an der Abendkasse reservierte Eintrittskarten, die bis 30 Minuten (Kleine Bühne Plauen und Puppentheater Zwickau 15 Minuten) vor Vorstellungsbeginn nicht abgeholt wurden, gehen in den freien Verkauf. 2. Kartenvorverkauf, Reservierung, Abholung 2.1. Mit Erscheinen der Druckerzeugnisse der THEATER PLAUEN-ZWICKAU gemeinnützigen GmbH haben Sie die Möglichkeit, für alle veröffentlichten Vorstellungstermine Karten zu reservieren. Der Vorverkauf für Sonderveranstaltungen wie Silvester, Neujahr, Sonderkonzerte oder Gastspiele wird gesondert im Monatsplan oder der Presse bekannt gegeben. 2.2. Kartenreservierungen können persönlich, per Telefon, Fax, E-Mail oder schriftlich erfolgen. Eine schriftliche Reservierung, per Fax oder E-Mail kann erst dann als verbindlich betrachtet werden, wenn eine Reservierungsbestätigung beim Kunden vorliegt. Mit der Kartenreservierung gestattet der Kunde die Speicherung der für die Erfassung notwendigen persönlichen Daten im Ticketsystem. Die THEATER PLAUEN-ZWICKAU gemeinnützige GmbH verpflichtet sich, die Daten vertraulich zu behandeln. Reservierte Karten sind, wenn nicht ausdrücklich anders vereinbart, innerhalb von 2 Wochen, spätestens jedoch bis 3 Werktage vor der Veranstaltung abzuholen. Die Abholung kurzfristiger Reservierungen wird individuell vereinbart. Nicht abgeholte Reservierungen werden weiterverkauft. 2.3. Kartenverkauf online Online über unseren Partner tickets.com gekaufte Karten können an den Vorstellungskassen nach Vorlage der Buchungsbestätigung abgeholt werden. Auf Wunsch schicken wir die Karten gegen eine Gebühr zu. Über das Internet erworbene Karten werden nicht zurückgenommen. 3. Umtausch und Rücknahme von Eintrittskarten 3.1. Es besteht kein Anspruch auf Rücknahme von im Vorverkauf erworbenen Karten. 3.2. Das Theater behält sich vor, aus künstlerischen, technischen oder Gründen höherer Gewalt Spielplan-, Termin- oder Platzänderungen vorzunehmen. Entsprechende Benachrichtigungen erfolgen – soweit zeitlich und organisatorisch machbar – persönlich oder über die örtliche Presse. Bei Vorstellungsausfall oder Spielplanänderung werden dem Besucher in der Regel eine Ersatzvorstellung oder Ausweichtermine für die ausgefallene Vorstellung angeboten. Ist am Vorstellungstag keine Ersatzvorstellung möglich oder kann der Besucher die angebotenen Termine nicht wahrnehmen, wird ihm der Kaufpreis erstattet. Der Erstattungsanspruch muss sofort, in Ausnahmefällen innerhalb von 8 Tagen nach der betreffenden Veranstaltung durch Vorlage oder Einsendung der Eintrittskarten geltend gemacht werden. Weitere Aufwendungen des Kunden werden nicht ersetzt. Immaterielle Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen. Besetzungs- und Programmänderungen oder veränderte Anfangszeiten begründen keinen Anspruch auf Erstattung des Kartenpreises. Ein Vorstellungsabbruch begründet nur dann einen Anspruch der Besucher auf Erstattung des Eintrittspreises, wenn der Abbruch in der ersten Hälfte der Vorstellung bis zur Pause erfolgt. Der Anspruch muss sofort, in Ausnahmefällen innerhalb von 8 Tagen geltend gemacht werden. In Ausnahmefällen kann es aus technischen Gründen zu Platzsperrungen kommen. In diesen Fällen bieten wir Ihnen Ersatzplätze an. 3.3. Für verloren gegangene Eintrittskarten wird grundsätzlich kein Ersatz geleistet. Es kann eine Ersatzkarte ausgestellt werden, wenn der Betreffende nachweisen oder glaubhaft machen kann, welche Karte er gekauft hatte. Es gilt die Originalkarte vor der Ersatzkarte. Für nicht besuchte Vorstellungen oder nicht rechtzeitig umgetauschte Anrechtsvorstellungen, für verfallene Eintrittskarten oder Gutscheine wird kein Ersatz geleistet. 4. Zahlungsarten 4.1. Vorverkaufs- und Vorstellungskasse: bar oder per EC-Karte (keine Kreditkarten) 4.2. Online: Kreditkarte (Master, Visa) 4.3. Kartenversand: Per Überweisung (zuzüglich der jeweils gültigen Bearbeitungsgebühr). Die Zusendung von Eintrittskarten erfolgt nach Zahlungseingang auf eigenes Risiko des Bestellers. 5. Eintrittspreise 5.1. Eintrittspreise und Anrechtsbedingungen sind den Aushängen der Vorverkaufkassen und den Veröffentlichungen in den Spielzeitheften der THEATER PLAUEN-ZWICKAU gemeinnützigen GmbH zu entnehmen. 5.2. Für Gastspiele und Sonderveranstaltungen gelten gesonderte Preisregelungen, diese sind an der Vorverkaufskasse zu erfragen. 5.3. Ermäßigte Karten werden nur gegen Vorlage der entsprechenden Berechtigung verkauft. Der Ermäßigungsnachweis ist auch beim Vorstellungsbesuch mitzuführen und auf Verlangen des Einlasspersonals vorzulegen. Es kann nur eine Ermäßigungsform in Anspruch genommen werden. 6. Einlass 6.1. Der Einlass in den Zuschauerraum erfolgt in der Regel 30 Minuten vor Vorstellungsbeginn. In Ausnahmefällen kann es zu einem verspäteten Einlass kommen. 6.2. Verspätet nach Vorstellungsbeginn eintreffende Besucher können nur in Abhängigkeit von den Erfordernissen der Inszenierung und unter Führung den Zuschauerraum betreten und den ihnen zugewiesenen Platz einnehmen. Bei verspätetem Eintreffen besteht kein Anspruch auf den gebuchten Platz. In Abhängigkeit von der Inszenierung kann der Zeitpunkt des Einlasses auch auf die Pause verlegt oder ganz ausgeschlossen werden. Ein Anspruch auf Einlass oder Erstattung des Eintrittspreises besteht in diesen Fällen nicht. 6.3. Die Mitnahme von Speisen und Getränken in den Zuschauerraum ist nicht gestattet, Ausnahmen bilden nur gesondert ausgewiesene Veranstaltungen mit Bewirtung. 7. Garderobe 7.1. Überbekleidung, Rucksäcke, große Taschen, Schirme u.ä. sind in den Garderoben gegen Aushändigung einer Garderobenmarke abzugeben. Die Garderobe wird gegen Vorlage der Garderobenmarke ohne Nachprüfung der Berechtigung an den Besucher zurückgegeben. Bei Verlust der Garderobenmarke kann ein angemessener Geldersatz verlangt werden. Die Garderobengebühr ist in den Eintrittspreisen integriert. 7.2. Mit Aushändigung der Garderobenmarke übernimmt die THEATER PLAUEN-ZWICKAU gemeinnützige GmbH die Haftung für grob fahrlässige oder vorsätzliche Verletzung der Aufbewahrungspflicht durch das Garderobenpersonal. Die Haftung beschränkt sich auf den Zeitwert des Garderobenstückes. Bei Verlust oder Schaden an der Garderobe ist das Garderobenpersonal sofort zu informieren. Von der Haftung ausgeschlossen sind Bargeld und andere in den Kleidungsstücken befindliche Gegenstände. Die Abgabe solcher Gegenstände erfolgt auf eigene Gefahr. 8. Urheberrecht Das Herstellen von Bild- und Tonaufnahmen im Theater ist aus urheber- und leistungsrechtlichen Gründen strengstens untersagt und bedarf in Ausnahmefällen der ausdrücklichen Genehmigung der Geschäftsleitung. Bei Zuwiderhandlungen können Aufnahmegeräte und das -material bis zur rechtlichen Klärung vom Theaterpersonal eingezogen werden. 9. Hausrecht Der von der Theaterleitung beauftragte Leitungsdienst nimmt für die jeweilige Veranstaltung das Hausrecht der THEATER PLAUEN-ZWICKAU gemeinnützigen GmbH wahr und ist insoweit berechtigt, in begründeten Fällen bei Verstößen gegen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen den Zutritt zu verweigern oder für die Veranstaltung einen Hausverweis auszusprechen. Dies gilt auch für Demonstrationen oder vergleichbare Aktivitäten. 10. Schlussbestimmungen 10.1. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Veranstaltungen der THEATER PLAUEN-ZWICKAU gemeinnützigen GmbH. 10.2. Die jeweils gültigen Abonnementbedingungen der THEATER PLAUEN-ZWICKAU gemeinnützigen GmbH sind Bestandteil der AGBs. 10.3. Gerichtsstand ist Zwickau. Volker Arnold Geschäftsführer Plauen/Zwickau, den 1.5.2010 |
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